
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zimco Gebäudetechnik – Inhaber Arsim Isufi · Stand: 24.09.2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen, Montage-, Installations-, Reparatur-, Wartungs- und Kundendienstleistungen im Bereich Sanitär, Heizung, Klima und regenerative Energien zwischen Zimco Gebäudetechnik, Arsim Isufi, Hörder Straße 280a, 58454 Witten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich gekennzeichnet.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Anfragen, Angebote und Kostenvoranschläge
Anfragen über das Kontaktformular, per Telefon, E-Mail oder SMS sind unverbindlich und stellen noch kein Vertragsangebot dar.
Ortsbegehungen zur Angebotserstellung sowie Angebote und Kostenvoranschläge sind für den Auftraggeber kostenlos, sofern vorher nichts anderes vereinbart wurde.
Angebote des Auftragnehmers sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich (§ 649 BGB).
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform (z. B. unterschriebenes Angebot, E-Mail) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Bei Notdienst- und Reparatureinsätzen kann der Vertrag auch mündlich oder telefonisch geschlossen werden.
§ 3 Preise und Zusatzleistungen
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Arbeiten, die nicht nach Festpreis vereinbart sind, werden nach tatsächlichem Aufwand (Arbeitszeit, Material, Anfahrt) zu den im Angebot oder in der aktuellen Preisliste genannten Sätzen abgerechnet.
Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und sich erst bei der Ausführung als notwendig herausstellen (z. B. verdeckte Mängel an bestehenden Leitungen oder Bauteilen), führt der Auftragnehmer nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber aus. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung akuter Schäden (z. B. Wasserschaden) bleiben hiervon unberührt; der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
Für Einsätze im Notdienst außerhalb der regulären Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen gelten Zuschläge. Diese werden dem Auftraggeber vor dem Einsatz mitgeteilt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Auftragnehmer kann für in sich abgeschlossene Teile der Leistung oder entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen Abschlagszahlungen verlangen (§ 632a BGB). Bei Verbraucherbauverträgen gilt die Begrenzung des § 650m BGB.
Kleinere Reparatur- und Notdiensteinsätze können unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten in bar oder per EC-/Kartenzahlung abgerechnet werden, wenn dies vorher mitgeteilt wurde.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das Recht von Verbrauchern, Zahlungen wegen Mängeln zurückzubehalten, bleibt unberührt.
§ 5 Ausführung, Termine und Mitwirkung des Auftraggebers
Ausführungstermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferschwierigkeiten von Herstellern oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Fristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Arbeitsstelle zum vereinbarten Termin zugänglich ist und Strom, Wasser sowie – soweit erforderlich – Heizung zur Verfügung stehen. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bittet der Auftragnehmer um Absage mindestens 24 Stunden vorher.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer vorhandene Informationen zur Verfügung, die für die Ausführung wesentlich sind (z. B. Lage verdeckter Leitungen, Baupläne, vorhandene Genehmigungen).
Soweit für eine Anlage behördliche Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sind (z. B. für Erdsonden, Anmeldung beim Netzbetreiber), unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber. Die Verantwortung für die Einholung liegt beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 6 Fördermittel
Der Auftragnehmer unterstützt auf Wunsch bei Förderanträgen (z. B. BAFA, KfW), insbesondere durch Bereitstellung technischer Daten. Die Antragstellung und die Einhaltung der Förderbedingungen (z. B. Antrag vor Auftragserteilung) obliegen dem Auftraggeber. Für die Bewilligung und Höhe einer Förderung übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, es sei denn, eine fehlende Bewilligung beruht auf einem Fehler des Auftragnehmers.
§ 7 Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Auf Wunsch einer Partei wird eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll durchgeführt. Bei Anlagen wie Wärmepumpen und Klimaanlagen erfolgt in der Regel eine Inbetriebnahme mit Einweisung des Auftraggebers.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 9 Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährungsfrist beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk fünf Jahre, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Leistungen, die nicht an einem Bauwerk erbracht werden, ein Jahr ab Abnahme; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 10.
Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Keine Mängel sind Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende oder nicht fachgerechte Wartung, Eingriffe Dritter oder natürliche Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Filter) entstehen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
§ 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, SMS, Kontaktformular) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt wird. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass mit den Arbeiten vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, hat er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB). Das Widerrufsrecht erlischt bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich aufgefordert hat (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB).
§ 12 Kommunikation per SMS
Zweck. Der Auftragnehmer nutzt SMS zur Kommunikation mit Interessenten und Auftraggebern, insbesondere für:Rückmeldungen und Rückfragen zu Anfragen über das Kontaktformular,Terminvereinbarungen, Terminbestätigungen und Terminerinnerungen,Informationen zum Stand eines Auftrags (z. B. Ankunft des Monteurs, Lieferverzögerungen),Wartungserinnerungen für installierte Anlagen,die Bitte um eine Bewertung nach Abschluss eines Auftrags.
Einwilligung. SMS werden nur an Mobilnummern gesendet, die der Nutzer selbst angegeben hat und für die er in die Kontaktaufnahme per SMS eingewilligt hat. Werbliche Nachrichten (z. B. Aktionen, Angebote zu weiteren Leistungen) versendet der Auftragnehmer nur, wenn der Nutzer hierzu eine gesonderte, ausdrückliche Einwilligung erteilt hat (§ 7 Abs. 2 UWG). Die Einwilligung in SMS ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Beauftragung.
Häufigkeit. Die Anzahl der Nachrichten richtet sich nach dem jeweiligen Anlass (Anfrage, Termin, Auftrag). Werbliche Nachrichten werden – sofern eingewilligt – höchstens einmal pro Monat versendet.
Abmeldung. Der Nutzer kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem er auf eine SMS mit STOP antwortet oder eine Nachricht an [email protected] oder telefonisch an 02331 59 50 180 richtet. Nach der Abmeldung erhält der Nutzer eine einmalige Bestätigung und anschließend keine weiteren SMS. Die Kommunikation zu laufenden Aufträgen erfolgt dann per Telefon oder E-Mail.
Kosten. Für den Empfang von SMS entstehen dem Nutzer seitens des Auftragnehmers keine Kosten. Für eigene Antworten können Kosten nach dem Tarif des jeweiligen Mobilfunkanbieters anfallen.
Keine Notfallmeldungen per SMS. SMS werden nicht rund um die Uhr gelesen. In dringenden Fällen (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall) wenden Sie sich bitte telefonisch an den Notdienst unter 02331 59 50 180.
Pflichten des Nutzers. Der Nutzer gibt nur eine eigene Mobilnummer an oder eine Nummer, für die er zur Angabe berechtigt ist, und informiert den Auftragnehmer über eine Änderung der Nummer.
Datenschutz. Für den SMS-Versand setzt der Auftragnehmer einen technischen Dienstleister ein. Welche Daten verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und welche Rechte Nutzer haben, ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 13 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Kontakt
Zimco Gebäudetechnik · Arsim Isufi
Hörder Straße 280a · 58454 Witten
Telefon: 02331 59 50 180 · E-Mail: [email protected]

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